Je nach Leistung und Art der Versicherung kommen die Krankenkassen für die Pflege und Hilfe zu Hause auf.
Was Sie über die Kostenbeteiligung wissen müssen:
Pflege zu Hause
Die Krankenversicherungen bezahlen die Kosten der ärztlich verordneten Abklärung und Beratung, der Untersuchungen sowie der Behandlungs- und Grundpflege (Art. 7 KLV). Die Klientin oder der Klient bezahlt - nebst der jährlichen Franchise - einen Selbstbehalt von 10% und eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag.
Akut- und Übergangspflege
Die Leistungen der AÜP, welche sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich angeordnet werden, vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung und der Wohnkanton des Versicherten während längstens zwei Wochen nach den Regeln der Spitalfinanzierung (Art. 49a Abgeltung der stationären Leistungen). Die zwischen Versicherer und Leistungserbringer vereinbarten Tarife sind im Tarifvertrag zwischen dem Spitex Verband SG/AR/AI und den Versicherern geregelt.
Hilfe zu Hause
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Eine allfällige Zusatzversicherung bei der Krankenkasse kommt eventuell ganz oder teilweise für diese Kosten auf. Wer Mitglied unserer Spitex-Organisation ist, profitiert von unserem Mitgliedertarif. Nichtmitglieder bezahlen einen Aufpreis von 10%.